Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge die max. 25km/h schnell fahren und eine maximale Leistung von 600W aufweisen.
Großer Vorteil solcher Fahrzeuge ist der Entfall von:
- Helmpflicht
- §57a Überprüfung (Pickerl)
- Anmeldung
- Versicherung
- Führerschein (ab 12 Jahren)
Laut §1 Abs. 2a - KFG 1967 gelten diese Fahrzeuge also als Fahrrad und können im Bereich der StVO auch als solches bewegt werden.
Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge die max. 25km/h schnell fahren und eine maximale Leistung von 600W aufweisen. Großer Vorteil solcher Fahrzeuge ist der Entfall von: Helmpflicht...
mehr erfahren » Fenster schließen MOPEDFAHRRAD 25km/h 600W
Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge die max. 25km/h schnell fahren und eine maximale Leistung von 600W aufweisen.
Großer Vorteil solcher Fahrzeuge ist der Entfall von:
- Helmpflicht
- §57a Überprüfung (Pickerl)
- Anmeldung
- Versicherung
- Führerschein (ab 12 Jahren)
Laut §1 Abs. 2a - KFG 1967 gelten diese Fahrzeuge also als Fahrrad und können im Bereich der StVO auch als solches bewegt werden.