MOPEDFAHRRAD 25km/h 600W

Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge die max. 25km/h schnell fahren und eine maximale Leistung von 600W aufweisen. 

Großer Vorteil solcher Fahrzeuge ist der Entfall von:

  • Helmpflicht
  • §57a Überprüfung (Pickerl)
  • Anmeldung
  • Versicherung
  • Führerschein (ab 12 Jahren)

 

Laut §1 Abs. 2a - KFG 1967 gelten diese Fahrzeuge also als Fahrrad und können im Bereich der StVO auch als solches bewegt werden.

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MOPEDFAHRRAD 25km/h 600W

Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge die max. 25km/h schnell fahren und eine maximale Leistung von 600W aufweisen. 

Großer Vorteil solcher Fahrzeuge ist der Entfall von:

  • Helmpflicht
  • §57a Überprüfung (Pickerl)
  • Anmeldung
  • Versicherung
  • Führerschein (ab 12 Jahren)

 

Laut §1 Abs. 2a - KFG 1967 gelten diese Fahrzeuge also als Fahrrad und können im Bereich der StVO auch als solches bewegt werden.

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