Umweltförderung

BREAKING NEWS - FÖRDERUNG wird ab 01.02.2024 erneut erhöht!!

Die Förderung für E-Mopeds L1e von €450,- auf €600,- und für E-Motorräder L3e von €700,- auf €1.200,- !

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird seit 2016 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten bzw. betrieblichen Einsatz unterstützt.

Ab sofort sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2024 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Kaufvertrag (Rechnung(en) über die Anschaffung des Fahrzeuges)
  • das unterfertigte Formular Rechnungszusammenstellung (auf www.umweltförderung.at)
  • Zulassungsbescheinigung
  • einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern (Ökostrom)
  • im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe der Förderung (500 bzw. 350 Euro (netto)) pro Fahrzeug gewährt wurde.
Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.

Die Rechnung wird natürlich gleich von uns gemäß den Förderrichtlinien ausgestellt.

 

Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen System

Schritt 1 – Registrierung:

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug reserviert.

Schritt 2 – Antragstellung:

In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung enthalten.

Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und Sie haben alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.

Auszahlung:

Die MitarbeiterInnen der KPC prüfen Ihre vollständig eingereichten Unterlagen und legen sie dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vor. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von uns direkt ein Auszahlungsschreiben, mit welchem der Förderungsvertrag zustande kommt. Anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen. Gemeinsam mit dem Auszahlungsschreiben erhalten Sie einen Aufkleber, der am geförderten Elektro-Fahrzeug gut sichtbar anzubringen ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel über die verpflichtende Behaltedauer des Fahrzeuges von 4 Jahren die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.

Unter diesen Links können Sie die Förderung beantragen:

PRIVAT

UNTERNEHMEN

Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen helfen wir gerne unter +436763703717 oder Mail an office@stromfahrzeuge.at

BREAKING NEWS - FÖRDERUNG wird ab 01.02.2024 erneut erhöht!! Die Förderung für E-Mopeds L1e von €450,- auf €600,- und für E-Motorräder L3e von €700,- auf €1.200,- ! Im Rahmen einer... mehr erfahren »
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Die Förderung für E-Mopeds L1e von €450,- auf €600,- und für E-Motorräder L3e von €700,- auf €1.200,- !

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird seit 2016 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten bzw. betrieblichen Einsatz unterstützt.

Ab sofort sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2024 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Kaufvertrag (Rechnung(en) über die Anschaffung des Fahrzeuges)
  • das unterfertigte Formular Rechnungszusammenstellung (auf www.umweltförderung.at)
  • Zulassungsbescheinigung
  • einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern (Ökostrom)
  • im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe der Förderung (500 bzw. 350 Euro (netto)) pro Fahrzeug gewährt wurde.
Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.

Die Rechnung wird natürlich gleich von uns gemäß den Förderrichtlinien ausgestellt.

 

Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen System

Schritt 1 – Registrierung:

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug reserviert.

Schritt 2 – Antragstellung:

In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung enthalten.

Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und Sie haben alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.

Auszahlung:

Die MitarbeiterInnen der KPC prüfen Ihre vollständig eingereichten Unterlagen und legen sie dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vor. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von uns direkt ein Auszahlungsschreiben, mit welchem der Förderungsvertrag zustande kommt. Anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen. Gemeinsam mit dem Auszahlungsschreiben erhalten Sie einen Aufkleber, der am geförderten Elektro-Fahrzeug gut sichtbar anzubringen ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel über die verpflichtende Behaltedauer des Fahrzeuges von 4 Jahren die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.

Unter diesen Links können Sie die Förderung beantragen:

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Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen helfen wir gerne unter +436763703717 oder Mail an office@stromfahrzeuge.at

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